Leiharbeits-Tarifverträge: Juristische und politische Argumente

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Seit Ende 2012 gibt es in den DGB-Gewerkschaften zunehmende Diskussion um die Forderung, dass die Leiharbeits-Tarifverträge zwischen DGB und den Leiharbeits-Arbeitgeberverbänden ersatzlos gekündigt werden sollten. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist festgelegt, dass LeiharbeitnehmerInnen gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften mit gleichen Arbeitsaufgaben bezahlt bekommen – es sei denn, es gibt einen Tarifvertrag für sie. Bei der Agenda 2010-Gesetzgebung waren die Bedingungen für Leiharbeit entscheidend gelockert worden. Damals glaubten die DGB-Gewerkschaften, sie könnten angemessene Löhne in diesem Bereich erreichen, jedoch der Christliche Gewerkschaftsbund schloss katastrophal niedrige Tariflöhne ab und den DGB-Gewerkschaften gelangen danach keine wesentlich besseren Abschlüsse. Denn keine Gewerkschaft hat eine Chance, die über viele Betriebe verstreuten Leiharbeitskräfte erfolgreich zu einem gemeinsamen Streik für ihre Interessen aufzurufen.  Es folgte ein Rechtsstreit, in dem nach mehrjährigem Instanzenweg die Tarifverträge der „Christlichen“ auf der ganzen Linie für rechtswidrig erklärt wurden, so dass jetzt Nachzahlungen der Arbeitgeber anstehen. Die Christlichen Gewerkschaften haben soeben (28.3.2013) erklärt, dass sie nicht mehr versuchen werden, Tarifverträge im Bereich der Zeitarbeit (wie sie sie nennen) abzuschließen. Nun stehen nur noch die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften der gesetzlich vorgesehenen Gleichbezahlung mit den Stammbelegschaften im Wege. 
Wieso wird die Gelegenheit für Gleichbezahlung nicht genutzt? [ganzen Artikel lesen...]

equal pay statt Dumpinglöhne!

Ab dem 31. Oktober 2013 könnte für die Beschäftigten in der Leiharbeit der Grundsatz "equal pay - equal treatment" gelten, doch die DGB-Tarifgemeinschaft hat daran offensichtlich kein Interesse.

Seit dem 14. März verhandelt die DGB-Tarifgemeinschaft über neue Tarifverträge mit den Leiharbeitsunternehmern. So soll ein Mindestlohn von € 8,50 und eventuelle Branchenzuschläge die vorhandenen Lohnunterschiede zwischen den LeiharbeiterInnen und der Stammbelegschaft zementieren. Stefan Schaumburg nimmt für die IG Metall an den Verhandlungen teil und äußert sich jetzt auf der Internetseite der Gewerkschaft zu diesem Thema. Seiner Meinung nach existieren juristische Hürden, die eine Durchsetzung von equal pay schwierig werden ließen und er befürchtet langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen. Namenhafte Fachleute für Arbeitsrecht haben sich in den letzten Monaten allerdings weitaus optimistischer geäußert: So haben zum Beispiel Wolfgang Däubler - bekannter Mit-Autor eines Standard-Kommentars zum Betriebsverfassungsgesetz - und der Stuttgarter Arbeitsrechtler Dieter Wohlfarth eine andere Einschätzung zur Problematik der Nachwirkung: Wenn sich ein Arbeitsvertrag auf die nachwirkenden Tarifverträge bezieht, kann das die Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz über Gleichbezahlung und Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften nicht außer Kraft setzen. Nur wenn ein Tarifvertrag aktuell noch gültig ist, kann er Gleichbezahlung verhindern.

Wenn Schaumburg jetzt mitteilt, man habe sich bewusst für einen Weg mit neuem Tarifvertrag entschieden und er diesen Ansatz mit dem Anspruch verbindet, die Gestaltung nicht dem Gesetzgeber überlassen zu wollen, ist dies ein klares Bekenntnis gegen die Gleichbehandlung von LeiharbeiterInnen und Stammbelegschaft. Anstatt den Gesetzgeber aufzufordern, den Tarifvorbehalt aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu streichen und somit Tarifverträge als Instrument zur Verbesserung der Situation der Betroffenen zu nutzen, sollen LeiharbeitnehmerInnen weiter als Billigkonkurrenz und Spielmasse von Flexibilisierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Würde sich die DGB-Tarifgemeinschaft mit dem gleichen Elan in eventuelle juristische Herausforderungen bei der Umsetzung der equal-pay-Richlinie stürzen, könnte die Situation der Betroffenen maßgeblich verbessert werden.

Wir fordern die DGB-Tarifgemeinschaft auf, keinen neuen Tarifvertrag mit den Leiharbeit-Unternehmerverbänden abzuschließen und stattdessen die Auseinandersetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der equal-pay-Richtlinie zu führen. Eine weitere Spaltung der Belegschaften ist nicht im Interesse der Gewerkschaftsmitglieder. Es kann keinen Schutz der Stammbelegschaft auf Kosten der Leiharbeits-Beschäftigten geben. Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz führt zu Konkurrenz unter den Beschäftigten, zerstört Solidarität und Verunmöglicht erfolgreiche gewerkschaftliche Arbeit. Mit neuen Tarifverträgen in der Leiharbeit sägen die Gewerkschaften an dem Ast, auf dem sie selbst sitzen - das gilt es zu verhindern!

Niedriglohn per Tarifvertrag - Schluss damit!


Links:
Das Interview der IG Metall mit Stefan Schaumburg
Das Netzwerkinfo der Gewerkschaftslinken zum Thema
Ergänzung zum Netzwerkinfo der Gewerkschaftslinken 

Unterstützt die Kampagne gegen die Leiharbeits-Tarifverträge!

Seit vielen Jahren wird über das Thema Leiharbeit diskutiert. Die Kündigung der Leiharbeits-Tarifverträge würden die Situation der Beschäftigten schlagartig verbessern: Der Grundsatz "equal pay - equal treatment" würde die Betroffenen endlich mit ihren festangestellten KollegInnen gleichstellen. Mit dieser Kampagne wollen wir darüber informieren und Druck aufbauen: Den verantwortlichen gewerkschaftlichen Akteuren muss klar werden, dass eine Schlechterstellung durch Tarifverträge nicht im Interesse der Gewerkschaftsmitglieder ist. Das Grundvertrauen in Tarifverträge und gewerkschaftliche Organisierung darf nicht zerstört werden! Daher fordern wir das Ende von DGB-Tarifverträgen in der Zeitarbeit. Und die Liste unserer UnterstützerInnen wächst fast täglich, vielen Dank!

Erfolgreicher Auftakt unserer Kampagne bei der Konferenz "Erneuerung durch Streik"

Konferenz "Erneuerung durch Streik", 1. - 3. März 2013, Stuttgart

Anfang März fand unter dem Titel "Erneuerung durch Streik" eine große Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung und des ver.di-Bezirks Stuttgart im dortigen Gewerkschaftshaus statt. Wir nutzten die Chance, um an diesem Termin unsere Kampagne offiziell zu starten und die 500 TeilnehmerInnen mit Informationen und Material zu versorgen. Wir konnten zahlreiche UnterstützerInnen gewinnen und bedanken uns für die guten Diskussionen, Gespräche und freuen uns über die zahlreichen MitstreiterInnen.
Weitere Informationen zur Konferenz sowie die sehr ausführliche pdf-Broschüre "Analysen - Partizipative Arbeitskämpfe, neue Streikformen, höhere Streikfähigkeit?" findet ihr auf der Seite der Rosa-Luxemburg-Stiftung

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!

Tarifverträge sind wichtig: Sie sorgen für bessere Bezahlung der Beschäftigten und regeln wichtige Belange wie Arbeitszeiten und die Anzahl der Urlaubstage. Eigentlich konnten sich ArbeiterInnen und Angestellte bisher immer auf die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften verlassen. Selbst wenn die Tarifabschlüsse unter den berechtigten Erwartungen der Beschäftigten lagen, gab es die Gewissheit, dass den Möglichkeiten entsprechend versucht wurde, gute Ergebnisse zu erzielen. So waren schlechte Abschlüsse häufig die Folge eines schlechten Organisierungsgrades oder fehlender Konfliktorientierung.

So kam es zu dem Tarifvertrag in der Leiharbeit: Vor fast zehn Jahren schloss eine sogenannte „christliche Gewerkschaft“ einen Tarifvertrag für die Beschäftigten in Zeitarbeitsunternehmen ab. Um diesem Dumping-Vertrag entgegenzuwirken, wurde von DGB-Gewerkschaften ebenso ein Leiharbeits-Tarifvertrag ausgehandelt.

Und heute? Bereits seit 2008 ist eine EU-Richtlinie in Kraft, die den Grundsatz «equal pay-equal treatment» festlegt. Danach müssen LeiharbeiterInnen gleich behandelt werden wie Festangestellte, die vergleichbare Arbeit leisten. Doch die Sache hat einen Haken: Leiharbeits-Tarifverträge können diese Regelung untergraben. Mittlerweile ist der Tarifvertrag der „christlichen Gewerkschaft“ gerichtlich für ungültig erklärt worden, also ist auch der DGB-Tarifvertrag überflüssig geworden: Denn solange es diesen gibt, wird den Beschäftigten die entsprechende Gleichbehandlung nach europäischem Recht schlicht vorenthalten!

Leiharbeit ist eine prekäre Beschäftigungsform. Neben der ungleichen Bezahlung fehlt den Betroffenen jegliche Sicherheit ihres Arbeitsplatzes, sie sind nur der Spielball sogenannter «Flexibilisierungsmaßnahmen».

Was tun? Wir fordern die DGB-Gewerkschaften auf, die Tarifverträge mit den Zeitarbeitsunternehmen zum 30. April zu kündigen und keine neuen abzuschließen. Dann gilt nach Ablauf der sechsmonatigen Kündigungsfrist ab dem 1. November 2013:

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!