Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!
So kam es zu dem
Tarifvertrag in der Leiharbeit: Vor fast zehn Jahren schloss eine
sogenannte „christliche Gewerkschaft“ einen Tarifvertrag für die Beschäftigten
in Zeitarbeitsunternehmen ab. Um diesem Dumping-Vertrag entgegenzuwirken, wurde
von DGB-Gewerkschaften ebenso ein Leiharbeits-Tarifvertrag ausgehandelt.
Und heute?
Bereits seit 2008 ist eine EU-Richtlinie in Kraft, die den Grundsatz «equal
pay-equal treatment» festlegt. Danach müssen LeiharbeiterInnen gleich behandelt
werden wie Festangestellte, die vergleichbare Arbeit leisten. Doch die Sache
hat einen Haken: Leiharbeits-Tarifverträge können diese Regelung untergraben. Mittlerweile
ist der Tarifvertrag der „christlichen Gewerkschaft“ gerichtlich für ungültig
erklärt worden, also ist auch der DGB-Tarifvertrag überflüssig geworden: Denn solange
es diesen gibt, wird den Beschäftigten die entsprechende Gleichbehandlung
nach europäischem Recht schlicht vorenthalten!
Leiharbeit ist eine
prekäre Beschäftigungsform. Neben der ungleichen Bezahlung fehlt den
Betroffenen jegliche Sicherheit ihres Arbeitsplatzes, sie sind nur der
Spielball sogenannter «Flexibilisierungsmaßnahmen».
Was tun? Wir
fordern die DGB-Gewerkschaften auf, die Tarifverträge mit den
Zeitarbeitsunternehmen zum 30. April zu kündigen und keine neuen abzuschließen. Dann gilt nach Ablauf der
sechsmonatigen Kündigungsfrist ab dem 1. November 2013: