Leiharbeits-Tarifverträge: Juristische und politische Argumente

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Seit Ende 2012 gibt es in den DGB-Gewerkschaften zunehmende Diskussion um die Forderung, dass die Leiharbeits-Tarifverträge zwischen DGB und den Leiharbeits-Arbeitgeberverbänden ersatzlos gekündigt werden sollten. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist festgelegt, dass LeiharbeitnehmerInnen gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften mit gleichen Arbeitsaufgaben bezahlt bekommen – es sei denn, es gibt einen Tarifvertrag für sie. Bei der Agenda 2010-Gesetzgebung waren die Bedingungen für Leiharbeit entscheidend gelockert worden. Damals glaubten die DGB-Gewerkschaften, sie könnten angemessene Löhne in diesem Bereich erreichen, jedoch der Christliche Gewerkschaftsbund schloss katastrophal niedrige Tariflöhne ab und den DGB-Gewerkschaften gelangen danach keine wesentlich besseren Abschlüsse. Denn keine Gewerkschaft hat eine Chance, die über viele Betriebe verstreuten Leiharbeitskräfte erfolgreich zu einem gemeinsamen Streik für ihre Interessen aufzurufen.  Es folgte ein Rechtsstreit, in dem nach mehrjährigem Instanzenweg die Tarifverträge der „Christlichen“ auf der ganzen Linie für rechtswidrig erklärt wurden, so dass jetzt Nachzahlungen der Arbeitgeber anstehen. Die Christlichen Gewerkschaften haben soeben (28.3.2013) erklärt, dass sie nicht mehr versuchen werden, Tarifverträge im Bereich der Zeitarbeit (wie sie sie nennen) abzuschließen. Nun stehen nur noch die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften der gesetzlich vorgesehenen Gleichbezahlung mit den Stammbelegschaften im Wege. 
Wieso wird die Gelegenheit für Gleichbezahlung nicht genutzt? [ganzen Artikel lesen...]